Was Patient:innen oft fragen.
Sie finden Ihre Frage nicht? Schreiben Sie uns einfach – wir antworten persönlich.
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Frage stellen- Für die logopädische Behandlung brauchen Sie von Ihrer Haus- oder Fachärzt:in (z. B. Kinderärzt:in, HNO-Ärzt:in, Neurolog:in, Kieferorthopäd:in, Zahnärzt:in, Internist:in) eine ärztliche Verordnung.
- Während der Behandlungen können wir Anrufe nicht persönlich entgegennehmen. Sprechen Sie uns gerne jederzeit auf den Anrufbeantworter (07221 9710037) oder schreiben Sie an info@sprechblase-bb.de. Wir rufen schnellstmöglich zurück.
- In der Regel in unseren Praxisräumen in der Schulstraße 5. Bei medizinischer Indikation kann Ihre Ärzt:in eine Verordnung mit Hausbesuch ausstellen – dann kommen wir zu Ihnen nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung.
- Logopädische Leistungen sind Teil der medizinischen Grundversorgung und werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Patient:innen tragen den gesetzlichen Eigenanteil. Kinder und Patient:innen mit chronischen Erkrankungen sind von der Zuzahlung befreit.
